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   BFH, 05.02.2004 - VIII B 145/03   

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https://dejure.org/2004,16198
BFH, 05.02.2004 - VIII B 145/03 (https://dejure.org/2004,16198)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2004 - VIII B 145/03 (https://dejure.org/2004,16198)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - VIII B 145/03 (https://dejure.org/2004,16198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Sozialversicherungsbeiträge mindern nicht Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - VIII B 145/03
    In diesem Urteil hat der Senat auch entschieden, dass zu den anzusetzenden Einkünften auch der Arbeitslohn gehört, soweit er vom Arbeitgeber nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern in Höhe des gesetzlichen Arbeitnehmerbeitrags zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) an Erfüllung Statt (§ 364 Abs. 2, § 362 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an den Sozialversicherungsträger geleistet worden ist (vgl. hierzu Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2000 B 4 RA 57/98 R, SozR 3-2600 § 210 SGB VI Nr. 2).
  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - VIII B 145/03
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 4. November 2003 VIII R 59/03 (juris) bereits entschieden, dass abweichend von der Rechtsansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 16. April 2003 7 K 723/98 Ki (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1250) für den Grenzbetrag i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Einkünfte i.S. von § 2 Abs. 2 EStG maßgeblich sind.
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03

    Volljährige Kinder in Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - VIII B 145/03
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 4. November 2003 VIII R 59/03 (juris) bereits entschieden, dass abweichend von der Rechtsansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 16. April 2003 7 K 723/98 Ki (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1250) für den Grenzbetrag i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Einkünfte i.S. von § 2 Abs. 2 EStG maßgeblich sind.
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